Venetien

Die nationalen Weinkomitees haben dem Antrag für die DOCG Amarone della Valpolicella und Recioto della Valpolicella auf eine längere Reifezeit vor dem Verkauf zugestimmt. Der dafür zuständige Abteilungschef des italienischen Agrarministeriums, Giuseppe Nizza, unterzeichnete das entsprechende Dekret am 24.03.2010. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale ist es jetzt in Kraft getreten. Für die Weine mit der strengsten Herkunfstbezeichnung DOCG Amarone della Valpolicella und die DOCG Recioto della Valpolicella gilt ab sofort eine 2 Jahre längere Reifezeit. Ab dem 01.01.2013 dürfen diese vermarktet werden. Ebenso wurden die neuen Vorschriften für die Prodution der DOC Valpolicella Ripasso und DOC Valpolicella erlassen.